08.12.2011

Lasik

von Hans - Günter

LASIK ist die gängigste Methode Augenoperationen durchzuführen, und die Gesundheit der Augen auf raschen Weg wiederherzustellen. Der Eingriff ist schmerzfrei und dauert nur 15-20 Minuten. Ein stationärer Klinikaufenthalt ist nicht notwendig. Auge Mit dem Laser werden Fehlsichtigkeiten und Hornhautverkrümmungen korrigiert. Durch Lasern wird die normale Sehkraft nahezu wiederhergestellt, sodass das Tragen von Sehhilfen nicht mehr notwendig ist. Für wen geeignet? Die Laserbehandlung ist für die meisten Fehlsichtigkeiten und bei Hornhautverkrümmung geeignet. Voraussetzung ist, dass die Hornhaut eine gewisse Dicke aufweist. Dies wird in der Voruntersuchung durch Vermessen festgestellt.

Der Prozentsatz an Patienten, die für eine Lasern nicht geeignet sind, ist sehr gering.

Mögliche Risiken Im Vergleich zu anderen Operationen sind die Risiken sehr gering. Eine Infektionsgefahr ist immer gegeben. Dieser wird durch die Gabe antibiotischer Augentropfen entgegengewirkt. Beim ­LASIK wird während der OP ein Deckelchen, genannt Flap, aus der Hornhaut geschnitten und hochgeklappt. Nach der Behandlung wird es wieder aufgesetzt. Das Flap saugt sich gut fest und verwächst langsam mit der Hornhaut. Der Prozess kann bis zu einem Jahr dauern. In dieser Zeit kann das Flap durch äußere Gewalteinwirkung verrutschen. Dies ist jedoch gut behandelbar.

Des Weiteren kann es kurzfristig zu Symptomen einer Über- oder Unterkorrektur kommen.

Vorübergehend kann außerdem Augentrockenheit auftreten. Mit künstlichen Tränen sind diese Beschwerden gut behandelbar. Kostenübernahme? Privatversicherte haben gute Chancen auf Kostenerstattung für eine Laserbehandlung. Es liegen bereits Grundsatzurteile vor, bei denen die privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Eine wichtige Argumentation der Gerichte ist hierbei, dass das Tragen einer Sehhilfe keine Heilbehandlung sei, sondern lediglich dazu diene, die Beschwerden zu lindern. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Augenoperation als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten in den meisten Fällen selbst tragen. Allerdings kann in Einzelfällen anders entschieden werden. Ein Gespräch mit der Krankenkasse sollte auf jeden Fall stattfinden.

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