Infos zum Elterngeld
Jill am 22:12 Uhr 05.2.2012 :
Hier kommt endlich mal etwas für Trendsetter un
Klaus-D. am 09:14 Uhr 03.1.2012 :
Mit dieser Seite ist euch ein ganz großer Wurf ge
Volker am 13:26 Uhr 03.12.2011 :
Super guter Blog mit vielen tollen Artikeln. W
Tina am 17:32 Uhr 22.9.2011 :
Die Suchmaschine hat lange nicht mehr so ne gute
Matteo am 07:17 Uhr 22.9.2011 :
Ihr habt es mir angetan. Super Seite.
von Roger
Sie stehen vor der Entscheidung wie Sie Ihr Elterngeld beantragen wollen? Dann lassen Sie sich Zeit und handeln wohlüberlegt. Es gibt viele Varianten, die Sie zusammen mit Ihrem Mann durchspielen sollten.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit das Elterngeld über 12 oder bis zu 24 Monate zu beantragen. Dabei wird der Grundbetrag (67% Ihres monatlichen Nettoeinkommens, gemessen anhand der letzten 12 Monate) bei der ersten Variante voll und bei 24 Monaten hälftig ausgezahlt. Sofern Ihr Partner auch von dem Elterngeld profitieren möchte, kann er es ebenfalls beantragen. Das geht nur für max. zwei Monate, wird aber zusätzlich zu den 12, bzw. 24 Monaten gezahlt. Hier sollten Sie berücksichtigen, dass Sie das Elterngeld erst nach Ablauf des achtwöchigen Mutterschutzes erhalten. Vorher zahlt noch der Arbeitgeber, bzw. die Krankenkasse. Hier finden Sie einen Ratgeber für Elterngeld. Bevor Sie sich für eine Variante entscheiden, ist es empfehlenswert, das künftige Familieneinkommen zu berechnen. Sie sollten mit dem nach Abzug aller Kosten zur Verfügung stehendem Geld problemlos Ihren künftigen Lebensstandard halten können. Rechnen Sie nicht zu knapp, es sollte auch noch ein gewisser Puffer für unvorhergesehene Ereignisse vorhanden sein. Sind Sie sich nicht sicher, ob das Geld z.. bei der Zweijahresvariante ausreicht, versuchen Sie doch bereits jetzt schon einmal damit zu leben. Problematisch wird es, wenn das Geld bei einer Auszahlung über 24 Monate nicht reichen wird, Sie aber auch nicht bereits nach 12 Monaten wieder voll oder halbtags arbeiten möchten. In diesem Fall sollten Sie sich überlegen, ob ein kleiner Nebenjob die Differenz wieder auffangen kann. Vielleicht schon stundenweise beim bisherigen Arbeitgeber - dadurch bleiben Sie auch im Thema. Trotz Elterngeld besteht die Möglichkeit, nebenbei etwas zu verdienen. Wieviel das maximal sein darf, sollten Sie vorab bei einer Beratung in der Elterngeldstelle klären lassen.


Kommentare
12:34 Uhr 24.10.2010Arnost
So etwas feines habe ich schon lange nicht mehr gesehen
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